Landesregierung informiert über wirtschaftliche Hilfestellung für Betroffene des Teillockdowns

14. November 2020

In einer Pressekonferenz hat der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Prof. Dr. Pinkwart, über die wesentlichen Förderbedingungen und Förderzugänge für die Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes informiert.

Die inhaltliche und technische Ausgestaltung wurde von der Bundesregierung im Benehmen mit den Ländern entwickelt.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, auch öffentliche, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen den Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Beispiele für Unternehmen sind der solo-selbstständige Eventmanager oder Musiker und Künstler, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, Sportvereine, Fitnessstudios, kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft. Neben den direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen können auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, die Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen.

Für die genauen Regularien hinsichtlich der Beantragung dieser Wirtschaftshilfe und evtl. notwendiger Unterstützung können sich Betroffene gerne an ihre heimischen Wirtschaftsförderungen wenden.